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Autor:
Alexander Schaffer
Datum:
2/1/2021



Update 9.Dezember: Der Trainingsbetrieb im Happyland wird mit 13.12 auf der Laufbahn und am 15.12 im Schwimmbad starten.

Hinsichtlich Rückvergütung und/oder Nachholung der nicht stattgefundenen Einheiten informieren wir euch so bald wie möglich. Bitte beachtet, dass im Happyland die 2G Regelung gilt und das Tragen einer FFP2 Maske, außer in den Nassräumen und bei Sportausübung :-), verpflichtend ist.


Update 20.November: Der Trainingsbetrieb im Happyland wird ab 22.November baw. eingestellt. Hinsichtlich Rückvergütung oder Nachholung der nicht stattgefundenen Einheiten informieren wir euch nach Ablauf des Lockdowns.


Link: Verordnung

Link: Ministerium für Gesundheit und Soziales

Link: Präventivkonzept TRI Klosterneuburg

Link: Happyland Regeln

Ab 8. November gilt für Athleten ab 12 Jahren bei unseren Trainings im Happyland (Schwimmbad/Laufbahn) die 2G Regel (Link). Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.

Teilnahme an Schnuppertrainings ist nur nach Voranmeldung via eMail (triklosterneuburg@gmail.com) und zusätzlicher Registrierung (Link) auf unserer Homepage möglich.


Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G). Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden (nur eine Impfung notwendig) sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.

Wann benötige ich einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und was gilt als solcher (3G)?

Für die Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten, die Teilnahme an Zusammenkünften von mehr als 100 TeilnehmerInnen sowie bei Spitzensportveranstaltungen wird ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr benötigt.

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und damit als Eintrittstest gilt:

-ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf (ausgenommen in Wien)

-ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf

-ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf

-eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde

-ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf

-ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde

-ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage sein darf

-Die Schultests werden anerkannt, da die Schule als befugten Stelle im Sinne der Verordnung gilt. Als Nachweis gilt ein Testpass: Wer negativ getestet ist, bekommt am Testtag einen Sticker in den Pass. Der Test gilt dann 48 Stunden lang, etwa für Besuche beim Friseur, in der Pizzeria, und natürlich auch im Sportverein. Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr (in Wien bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr).

Nicht in Wien gültig: Vorort-Test: Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, kann ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des/der Betreibers/Betreiberin einer nicht öffentlichen Sportstätte 

Weitere Details unter FAQ der Sport Austria.


Schnuppertrainings: sind wieder möglich nach vorheriger Registrierung auf der Webseite und Info via Mail

Nachweis: Jeder der am Training im Happyland teilnimmt, muss entweder seine erste CoV Impfung vor mind. 22 Tagen erhalten haben, in den letzten 6 Monaten eine CoV Infektion überstanden haben oder einen max. 48 Stunden alten offiziellen Antigen CoV Test haben. Bitte nehmt den entsprechenden Nachweis zur Kontrolle für den Trainer (bzw. ggf. Happyland oder Behörde) zum Training mit. 

Bitte beachtet auch die FFP2 Maskenpflicht im Happyland, sowohl in Innen- als auch Aussenbereichen.

Liegt kein Nachweis vor, ist ein Training im Happyland nicht möglich (allerdings ist dann ein gemeinsamer Lauf außerhalb des Happylands in maximal 10er Gruppen möglich)

In manchen Fällen sicher hilfreich, im Happyland steht zu folgenden Zeiten eine Teststraße zur Verfügung die ohne Voranmeldung kostenlos genutzt werden kann (bitte Zeitbedarf einplanen)

Notfallprotokoll

 

Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor

Quadratmeter p.P.

indoor 20 m2

Öffnungszeiten

5-22 Uhr

Nachweis geringer epidemio-logische Gefahr (Eintrittstest)

ja; Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, zu Beginn und mind. alle 7 Tage Tests

Präventionskonzept

ja

COVID-19-Beauftragte/r

ja

Abstand

2 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung:
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten

Maskenpflicht

ja (indoor wie outdoor), außer bei Sportausübung und in Feuchträumen

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen);
Spitzensport: Ausnahme für Veranstaltungen (100 Personen indoor/200 outdoor)

Contact Tracing

beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien und 2 m Abstand eingehalten wird; im Spitzensport immer notwendig

 

Öffentlicher Ort (Wiese, Park)
Outdoor

Quadratmeter p.P.

nein

Öffnungszeiten

0-24 Uhr

Nachweis geringer epidemio-logische Gefahr (Eintrittstest)

nein

Präventionskonzept

nein

COVID-19-Beauftragte/r

nein

Abstand

2 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung (bis 10 Personen + 10 Kinder):
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten

Maskenpflicht

nein

Zusammenkünfte/
Veranstaltungen

* 5-22 Uhr: max 10 Erwachsene aus 10
Haushalten + 10 Kinder
* 22-5 Uhr: max. 4 Erwachsene aus 4
Haushalten + 6 Kinder
* 11-50 Personen: Anzeigepflicht, Nachweispflicht, keine Gastro, 2 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung)
* 1500 Personen indoor/3000 outdoor: zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, 50% Kapazität, Bewilligungspflicht, Nachweispflicht, 2 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht
* ab 50 Personen: Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r

Contact Tracing

bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 10 Personen und länger als 15 Minuten



Nähere Infos (Nachweis etc.) findest du hier: Link Trainingsbedingungen


Update 12.Mai

Die mit 19.5. 00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt Öffnungen in allen Bereichen mit sich. Für den Sport bedeutet dies u.a. folgendes:

An öffentlichen Orten ist Sport mit bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zzgl. 10 Minderjähriger möglich. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden. 

Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ist zwischen 5-22 Uhr jeder Sport in sportarttypischer Gruppengröße erlaubt (ohne Zuschauer). Indoor müssen 20 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung darf der Mindestabstand unterschritten werden und es muss keine Maske getragen werden 

Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein/e COVID-19-Beauftragte/r, ein Nachweis geringer epidemiologische Gefahr (Eintrittstest) und in der Regel Contact Tracing notwendig. 

Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen. 

Einhergehend mit bestimmten Auflagen sind outdoor bis zu 3.000 und indoor bis zu 1.500 ZuschauerInnen erlaubt, wobei nur 50% der Kapazität genutzt werden dürfen. 

Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/

Die ab 19.5. gültige Verordnung finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_214/BGBLA_2021_II_214.html

der Erwachsenensportbetrieb in Vereinen  wird ab 19.05. wieder aufgenommen (Link)

die Weiterführung des Oster-Lockdowns beschlossen. Daher müssen wir bedauerlicherweise davon ausgehen, dass alle Kurse/Trainings im Kinder-und Jugendsportbereich mit Ausnahme des Spitzensports bis 18.04.2021 nicht stattfinden dürfen.

Bundessportorganisation: Link

Covid-Situation auch im Osten Österreichs rasch wieder stabilisiert, wir den Normalbetrieb bald wieder aufnehmen und versäumte Einheiten nachholen können.

Maßnahmen ab 01. April 2021 für die OST Region Wien/Niederösterreich/Burgenland

Die mit 01.04.2021, 0.00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung sieht für Wien, Niederösterreich und das Burgenland Verschärfungen vor. Es gelten dabei die bekannten Ausgangsbeschränkungen nun ganztägig. Für den Sport bedeutet das vor allem:

Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der LebenspartnerIn oder einzelnen engen Angehörigen/Bezugspersonen ausgeübt werden

Veranstaltungen (z.B. Gruppentrainings mit Kindern/Jugendlichen, außerschulische Jugendarbeit aber auch die Zusammenkunft von mehreren Personen aus mehreren Haushalten) sind vorerst untersagt

Sportstätten outdoor dürfen weiterhin betreten werden

Spitzensport ist weiterhin möglich?

Aktuell (ab 01.04.2021) darf Sport nur

alleine (jederzeit),

mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),

mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit, ohne Abstand),

mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister jederzeit, ohne Abstand),

oder mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand) betrieben werden

Zusammenfassung - Für Sport relevanten Bestimmungen - RA Mag. Gernot Schaar

Zusammenfassend für Wien, Niederösterreich und Burgenland bedeutet das sohin:

Trotz vollständiger Ausgangssperre

Keine Änderung für Spitzensport samt Berechtigung zu diesem Zweck den privaten Wohnbereich zu verlassen, dies gilt für Sportler und Trainer, Schiedsrichter bzw Betreuer (vgl 9 Abs 2 Z 1 iVm 25 Z 1 und 2 Abs 1 Z 8 und Z 9) 

Keine Änderung für Mannschaftssport und Sportarten bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt durch Spitzensportler, dies gilt für Sportler und Trainer, Schiedsrichter bzw Betreuer (vgL 9 Abs 3 iVm 25 Z 1 und 2 Abs 1 Z 8 und Z 9). 

Keine Änderung für Spitzensportveranstaltungen, dies gilt für Sportler und Trainer, Schiedsrichter bzw Betreuer (vgl 15 1 iVm 25 Z 1 und 2 Abs 1 Z 9) 

Sportausübung ist ohne Maske möglich. Trainer/Betreiber haben Maskenpflicht (vgl  9 Abs 2 iVm 17 Abs 3 Z 3) 

Keine Änderung bei Sportausübung hinsichtlich 2 Meter-Abstand (aber nunmehr Unterschreitung möglich) sowie 20 m2/Person (vgl 9 Abs 2 iVm 1 und 5 Abs 1 Z 4 bzw 17 Abs 9 Z 7)

(FREILUFT)SPORTAUSÜBUNG FÜR NICHTSPITZENSPORTLER NUNMEHR NUR MEHR MÖGLICH ALLEINE (ODER MIT im GEMEINSAMEN HAUSHALT WOHNENDEN ODER EINZELNEN ENGEN ANGEHÖRIGEN/BEZUGSPERSONEN) IM FREIEN (ÖFFENTLICHE ORTE) UND AUF SPORTSTÄTTEN IM FREIEN unter Einhaltung der Abstandsregeln (nunmehr 2 Meter/20m2 pro Sportler/MNS-Pflicht (tw FFP2 Masken) aber Unterschreitung zur Hilfeleistung nach 17 Abs 9 Z 7), sofern es bei der Sportausübung nicht zum Körperkontakt kommt, wobei kurzfristige Unterschreitungen des Mindestabstandes zulässig sind.

VERANSTALTUNGEN (Gruppentrainings, außerschulische Jugendarbeit) sind untersagt (Ausnahmen Spitzensport) bzw nicht möglich, da 25 Abs 1 ausdrücklich nicht 13 Abs 9 (Freiluftsport mit 10 Minderjährigen und2 volljährigen Betreuern) anführt und dieser auch nicht in 2 Abs 1 angeführt ist (vgl 2 Abs 1 Z 9) 

Für Vereine und Sportstättenbetreiber besteht eine Contact Tracing-Pflicht ( 21), für alle, die länger als 15 Minuten sich am betreffenden Ort aufhalten. Dafür sind zu erfassen: Vor-/Nachname, Telefonnummer, oder Emailadresse, Datum und Uhrzeit des Betretung (am besten aber auch obgleich nicht verpflichtend Datum und Uhrzeit des Verlassens). Speicherung nur zu diesem Zwecke, der Bezirksverwaltungsbehörde auf dessen Ersuchen zur Verfügung zu stellen und nach 28 Tagen zu löschen. Die Sport Austria hat diesbezüglich ein entsprechendes Muster eine Teilnehmerliste-Contact-Tracing erstellt (unter https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/TeilnehmerInnenliste_ContactTracing.xlsx)


Update 25.März 2021:

Während der "Osterruhe" waren keine Einheiten geplant. Daher keine Änderungen.

Update 13.März 2021:

Das Kinderlauftraining und die MTB-Workshops starten im März und sind ab sofort im Shop buchbar. Bitte beachtet, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen laufend ändern können. Aufgrund der erforderlichen Maßnahmen (Präsenzlisten etc.) ist eine Buchung und Bezahlung vor dem Termin ein absolutes Muss! Bitte beachtet auch unser Präventivkonzept und Notfallprotokoll.

rechtliche Informationen

Shop TRIKids

Update 12.März 2021: 

Wir bereiten den Trainingbetrieb gerade für unsere Kids vor. Das Kinderlauftraining sollte nach Ostern losgehen und für das MTB Training suchen wir gerade Termine, in der Hoffnung, dass wir diesesmal durchhalten dürfen.

Präventivkonzept

Notfallprotokoll

Update 1.Februar 2021: 

Semesterstart

Wir wissen noch nicht, ab wann wir mit dem Trainingsbetrieb starten können. Es wird vermutlich ein Softstart werden, bei dem wir die Freilufteinheiten früher beginnen lassen können. 

Mitgliedschaften

Wir bitten Euch, aber schon jetzt Eure Mitgliedschaften zu buchen (Shop). Eure Mitgliedschaften sind wichtig für die Gemeinde, Verbände und vor allem zur Abdeckung unserer laufenden Kosten.

Rückvergütung WS 2020

Nähere Infos findet ihr in Eurem Account unter folgendem Link (Account). Kurz zusammen gefasst, werden wie letztes Semester die Trainingspakete aliquot zurückbezahlt. Der Mitgliedsbeitrag selbst wird nicht refundiert. Offene Forderungen und die Schwimmbadeintritte ab Juni 2020 werden von der Gutschrift abgezogen.


Update 4.November: nach finaler Analyse der rechtlichen Regelungen müssen wir im November alle Aktivitäten einstellen. Die Laufbahn ist weiterhin in Eigenverantwortung nutzbar.

Update 1.November: Indoor Aktivitäten (Schwimmen und Ausgleichstraining) sind baw. abgesagt. Laufen und MTB-Workshops werden wir in kleinen Gruppen gemäß den Bestimmungen versuchen beizubehalten. Anbei die Details (Link) zu den aktuellen Regeln.

Update 25.Oktober: Wir überarbeiten gerade unsere Richtlinien. Details folgen vor Ende der Herbstferien!

Update 22.Oktober: Es bleibt bei der Gruppenbeschränkung Indoor mit 10 Personen, das Anmeldesystem des Vereines zeigt immer die aktuell freien Plätze, anbei ein guter Link, der aktuell immer gewartet wird (Sportaustria)

Update 11.Oktober: ab sofort ist für Schwimmtrainings für Erwachsene, die Anmeldung via Webseite verpflichtend (Video)

Update 28.September: Anleitung zum Anmeldesystem (Video)

Update 22. September: Ins Happyland dürfen maximal 750 LeuteIm Sportbecken dürfen sich maximal 50, und 10 pro Bahn aufhalten. Abstand halten und nicht zu lange am Beckenrand aufhalten.

Update 19.September: wir können den aktuellen Trainingsbetrieb bis auf weiteres aufrecht erhalten. Mountainbike Workshops und Lauftrainings finden draussen statt. Die Schwimmtrainings können, solange das Happyland keine anderen Regeln erlässt, weiterhin stattfinden. Wir hatten pro Trainingsgruppe maximal 10 Teilnehmer.

Am Dienstag Abend haben wir 2 Gruppen mit je maximal 10, am Donnerstag Abend 2 Einheiten hintereinander mit 10 und freitags mit 10 Teilnehmern. Die Trikidseinheiten finden ohnehin in kleineren Gruppen statt.

Wir bitten alle "All You Can Train" Teilnehmer ihre Trainingseinheiten so zu verteilen, dass vor allem die gut besuchte erste Donnerstag- (18:30-20:00) und die Freitageinheit (16:30-18:00) entlastet werden. Es kann sein, dass wir bei Überschreiten der zulässigen Teilnehmerzahl, die letzten, die zum Training kommen, abweisen müssen.

Wenn es erforderlich wird, werden wir das Anmeldesystem aktivieren.

Link zur Verordnung gültig ab 21.September

Link zu Sportaustria (es sind auch Trainings in Gruppen möglich, sofern eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann)


Update 17 September: wir werden bis zum Wochenende die Situation analysieren. Der Betrieb sollte aufrecht bleiben (insbesondere draußen). Der Innenbetrieb hängt von den Sportstätten ab (Infos folgen).

Link zur Lockerungsverordnung 


Update Juni: Training im Juni (Link)


Update 24.Mai: Trainingsbetrieb bis auf Weiteres

  • Lauftreff Montag 18.30  Lauf in Kleingruppen ohne Trainer
  • Dienstag gemeinsame Rad-Ausfahrt ab 18h in Kleingruppen
  • Mittwoch 17:45 Ausgleichstraining (Stabi etc.)
  • Freitag 17h Schwimmtreff - Alte Donau
  • Samstag 10.00 Lauf in Kleingruppen ohne Trainer

Update 18.Mai:

Happyland sperrt wieder auf! 

Öffnung in Etappen Freiplätze Tennis und Sportsbar bereit offen

Die Tennisplätze im Freien können online reserviert werden und sind seit 8. Mai bespielt. An einzelnen Tagen waren die 5 Plätze schon ausgebucht, in Kürze werden die Spielzeiten erweitert. Die Leichtathleten der ULC Road Runners nutzen seit 12. Mai die Laufbahn und die Fußballer des FC Klosterneuburg starten am 18. Mai am Fußballplatz mit den Trainingseinheiten fast aller Mannschaften. Die Sportsbar als kulinarischer und gesellschaftlicher Treffpunkt hat inklusive der sommerlichen Terrasse seit 15. Mai geöffnet. Ab 25. Mai geht es sportlich mit den seit September 2019 neuen Happyland Fitnesskursen, vorerst auf den Freianlagen, los. Corona-bedingt mit Online-Voranmeldung ab Mittwoch 20. Mai über www.happyland.cc

Bad und weitere Bereiche öffnen am 10. Juni

Am 10. Juni folgt dann der nächste große Schritt. Schwimmen und Baden sind im  Freibecken (in Kürze auch mit einigen Neuerungen!) sowie im Sportbecken bis auf weiteres täglich ab 12 bis 20 Uhr möglich. Gleichzeitig werden die Kletteranlage Klosterneuburg mit Innen- und Außenbereich, die Tennishalle mit den 6 neu sanierten Plätzen und die 3-fach Sporthalle geöffnet. Zur Einhaltung der jeweiligen Corona Bestimmungen setzt das Happyland einerseits auf Information andererseits vor allem auch auf die Eigenverantwortung der Vereine, Pächter und Kunden.

Kundenservice

Alle aktuellen Informationen und Buchungsmodalitäten zu den Sportangeboten finden Sie immer auf unserer Website www.happyland.cc. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch unter 02243/217 00-0 zu folgenden Bürozeiten (bis auf weiteres) zur Verfügung: Montag, Dienstag & Donnerstag, Freitag 8-12 Uhr sowie Mittwoch 13-17 Uhr und sind per Mail unter office@happyland.cc erreichbar.

Kontakt für Rückfragen

GF Mag. Wolfgang Ziegler 0664/41 34 685 ziegler@happyland.cc

Mag. Nicole Brockhaus brockhaus@happyland.cc

Sportstätten Klosterneuburg GmbH, 3400 Klosterneuburg, In der Au


Update 12.Mai: Handlungsempfehlungen für Vereine


Update: 5.Mai: Ausblick zum Training und aktuelle Regeln (Link) - bitte beachten

Gruppentraining: "Außerdem sind Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen. Dabei empfiehlt sich, eine maximale Gruppengröße von sechs Zubeaufsichtigenden pro Aufsichtsperson einzuhalten."

Radtraining: "Gruppen dürfen nicht größer als 10 Personen sein, Gruppen mit Kindern unter 10 Jahren nicht größer als 5 Kinder plus TrainerInnen."

Kinder: "Vereinstraining mit Kindern unter 6 Jahren ist noch nicht erlaubt,"

  • Mindestabstand zu Athleten und Außenstehenden
  • max 5 (unter 10 Jahre) und 10 (Erwachsene) pro Gruppe
  • Hände waschen
  • körperlichen Kontakt vermeiden
  • 100% gesund sein
  • keine Social Media Aktivitäten (keine Fotos von Sportstätten oder "kuschelige" Gruppenfotos etc.)

WICHTIG: wir haben als Verein präsenz in Klosterneuburg - bitte als Vorbilder agieren!!!


Update 2.Mai 2020: MTB-Workshop, Radtechnik-Workshop und Lauftreffs starten im Mai. Lauf- und Schwimmtrainings müssen wir leider noch abwarten. TRIKIds News findet ihr hier. Erwachsenen News hier.


Update 26.April 2020: Info des Radsportverbandes: Link


UPDATE 22.April 2020: Wir haben im Vorstand beschlossen, dass wir für die nicht stattgefundenen Trainingstermine eine vollständige Rückerstattung der Semesterbeiträge vornehmen werden. Bitte noch um Geduld, diese wird spätestens Ende Juni (das Semester geht ja bis 30.06.2020) gebucht, wenn wir final wissen, ob tatsächlich kein Training mehr stattfinden wird. Die Gutschrift wird mit offenen Forderungen insbesondere aus den noch nicht verrechneten Happyland-Schwimmbadeintritten des Wintersemesters 2019 und sonstigen Forderungen gegenverrechnet (die offenen Rechnungen sind in Eurem Account auf der Webseite einsehbar).

zB:

Mountainbike Workshops: 11 von 11 Einheiten nicht stattgefunden  --> voller Erstattung ohne Abzug

Run- Erwachsene:  28 von 37 nicht stattgefunden --> 76% Rückerstattung

Bitte berücksichtigt, dass die Organe des TRI Klosterneuburg kostenlos arbeiten und weder direkt noch indirekt vom Sport leben. Es gibt in Österreich jedoch viele Vereine, Trainer, Physiotherapeuten und Sportveranstaltungen die derzeit keine Einnahmen haben und um ihre Existenz kämpfen. Die können nur auf eure Kulanz und Loyalität hoffen. Wir würden uns freuen, wenn ihr als Mitglieder des TRI Klosterneuburg diese Gruppen unterstützt und euch, soweit möglich, kulant zeigt.

Wir werden euch weiter auf dem Laufenden halten, aber wie ihr ja wisst können sich Infos und Auflagen in den momentanen Zeiten täglich überholen und ändern. Auch die Gestaltung der Umsetzung der Maßnahmen ist in jeder Sportart Auslegungssache des jeweiligen Verbandes, an die wir uns als Verein selbstverständlich halten. Jedoch stehen hier die Verbände oft vor ungelösten Problemen, wodurch sich die Informationsweiterleitung an euch verzögern kann.


UPDATE 19.März 20:00: Klarstellung von Sportminister Kogler via Triathlon Austria Link zum Thema Radfahren (ist mit Einschränkungen in Ordnung, Achtung wegen Verletzungsrisiken)


UPDATE 16.März: Info Istriabike Trainingslager: 

In Anbetracht der aktuellsten Entwicklungen und können die Campwochen 1 - 3 im Zeitraum von 28.3. bis 17.4.2020 leider nicht stattfinden. Alle Buchungen in diesem Zeitraum werden ohne den allgemein gültigen Stornokosten storniert. Es bedarf eine keiner gesonderten Stornierung durch euch.

In Anbetracht des enormen administrativen Aufwandes sowie der Kosten der Rückabwicklung ersuchen wir um Verständnis, dass wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 je Einzelbuchung bzw. 50 je Gruppenbuchung verrechnen müssen. Die entsprechenden Rücküberweisungen werden wir möglichst zeitnahe vornehmen und ersuchen um Verständnis für allfällige Verzögerungen. 

Ob die Camps ab Campwoche 4, d.h. Anreise ab dem 18.4.2020, stattfinden können, wird sehr stark von der Entwicklung in den nächsten Wochen abhängen.  Wir werden diese Entscheidung jeweils 8 Tage vor dem Beginn der Campwoche auf Grundlage der behördlichen Bestimmungen und in Abstimmung mit unserem Hotelpartner treffen und kommunizieren. 

Eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit für Camps ab 18.4.2020 ist grundsätzlich nur vorgesehen, wenn eine offizielle Reisewarnung (Stufe 5-6) und/oder unzumutbare Reisebedingungen UNMITTELBAR (1 Woche) vor Reiseantritt  gegeben sind. Eine kostenlose Stornierung einer Campwoche, die nicht unmittelbar bevorsteht, besteht nicht. Dies wurde auch von den Konsumentenschützern des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) bestätigt. 

Eine vorzeitige Stornierungen ist grundsätzlich jedoch jederzeit zu aktuellen Stornokonditionen gem. den AGBs möglich. 


UPDATE 15.März 10:00: Kroatien (Info vom BMEIA)Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) im Zusammenhang mit der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) und damit einhergehenden massiven Einschränkungen im Reiseverkehr. Es wird dringend geraten, nicht unbedingt notwendige Reisen zu verschieben bzw. von derzeit noch bestehenden Rückreisemöglichkeiten Gebrauch zu machen.

Alle Personen, die in die Republik Kroatien einreisen wollen und sich in den letzten 14 Tagen in folgenden Ländern aufgehalten haben, erhalten von den kroatischen Grenzbehörden einen Bescheid, der sie zu einer 14-tätigen Selbstisolation verpflichtet, welche, wenn kein Wohnsitz in Kroatien besteht, auch in einem Hotel stattfinden kann (Adresse und Kontaktdaten sind der Grenzpolizeit bzw. den Gesundheitsinspektoren bekannt zu geben): Österreich

Wir werden euch sobald wie möglich über die weitere Vorgehensweise (Storno etc.) informieren.


UPDATE 13.März 12:30: aufgrund der erweiterten absolut notwendigen Maßnahmen der Bundesregierung und der Schließung aller Trainingseinrichtungen stellen wir bis auf weiteres unseren kompletten Trainingsbetrieb ein. Sobald wir nähere Informationen haben, werdet ihr hier, via Newsletter oder WhatsApp informiert.


UPDATE 12.März 17:00: in Schulen ist eine Benützung der Räumlichkeiten (Turnsäle, etc.) ab sofort bis voraussichtlich nach Ostern nicht möglich bzw. gestattet. Wir werden das TRIKids Lauftraining bereits ab nächster Woche in das Happyland Stadion und 17.30 verlegen.


UPDATE 11.März 18h: das Happyland wird die Zutritte auf max. 100 Personen einschränken - es ist daher mit Wartezeiten zu rechnen. Das Lauftraining findet ganz normal statt.

Bitte auch um Information via Mail, wenn ihr euch oder eure Kinder baw aus dem Training nehmen wollt


Info Ministerium

Info Happyland

Information der Gemeinde Klosterneuburg

Information ASKÖ 

Info vom 15.März: "Die Regierung hat heute beschlossen, dass die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum eingeschränkt wird: Spielplätze, Sportplätze werden geschlossen. Selbstisolation für die Österreicher."

Info vom 14.März 18h: "den Betrieb der Sportverbände und Sportvereine auf das Notwendigste zu beschränken bzw. wo möglich einzustellen"

Info vom 11.März 18h: "Der normale Übungs- und Trainingsbetrieb mit wenigen Menschen kann fortgesetzt werden, solange die Beteiligten damit einverstanden sind, sie sich gesund fühlen und es keine neuen Vorgaben gibt."

Trainingslager IstriaBike 


Stand 11.3.2020

Porec Trainingslager: Unsere Camps werden aus derzeitger Sicht ganz normal stattfinden. Es gibt keine Reisewarnung für Kroatien. 

Einreise aber bitte über Slowenien einplanen.

Wenn es eine Reisewarnung bzw.Einreiseverbot gibt, besteht Rücktrittsrecht für Kunden.

Derzeit gibt es aber keine Restriktionen im Reise- und Tourismussektor in Kroatien. 

Kroatien überlegt große Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern und Zuschauern abzusagen.


Stand 10.3.2020

mens sana in corpore sano...

Sei es die Grippe oder wie jetzt Corona, Sport betreiben zumeist in jeder Hinsicht gesunde Menschen und das Schwimmbecken im Happyland ist gut gechlort. Der Trainingsbetrieb läuft derzeit also ungestört weiter solange wir keine gegenteiligen Hinweise erhalten und unsere Trainer 100% gesund sind.

Bleibt also gesund, wascht euch die Hände und wenn ihr kränklich seid, geht zum Arzt und schaut euch lieber zu Hause ein paar Motivationsvideos an ;-)

Seid auch nicht böse, wenn euch jemand die Hand zum Gruß verweigert.

Wir informieren euch über Whats App und auf unserer Seite sobald wir weitere Infos haben.

Sport gewinnt immer and we come back stronger

Fragen Bitte an triklosterneuburg@gmail.at

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