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Autor:
Alexander Schaffer
Datum:
1/12/2020

Im Falle eines Unfalles oder sonstiger gesundheitsrelevanter Ereignisse unserer Athleten ist folgendes Protokoll einzuhalten.


Vor Ort durch Trainer oder Vereinsorgan

  1. Erste Hilfe
  2. Verständigung Rettung (144) oder Arzt (auch wenn vor Ort eine Besserung eintritt, ist ein Arzt zu konsultieren und ggf die Eltern zu informieren)
  3. Schutz der Athleten (Privatsphäre des Athleten schützen und insbesondere zu Kindern Abstand herstellen und beruhigen)
  4. Bei Kindern: Beaufsichtigung der Gruppe sicherstellen
  5. Nachsicht in der Präsenzliste oder Trainerliste ob Athlet einen Notfallkontakt hat
  6. Verständigung Notfallkontakt
  7. Information des Vereinsvorstandes via WhattsApp, SMS (Kontakt)

Vorstand

  1. Entscheidung ob eine aktive Begleitung des Athleten,
  2. behördliche Maßnahmen (Anzeigepflichten),
  3. aktive Unterstützung des Mitgliedes oder
  4. Unterstützung anwesender Athleten/Trainer erforderlich ist.
  5. Nachbesprechung
  6. Prüfung der Versicherung (Lizenz, Verein) und ggf setzen von Maßnahmen (Anzeigepflichten)
  7. setzen von verbessernden Maßnahmen zur Vermeidung oder Mitigation zukünftiger Ereignisse
  8. Protokollierung (Maßnahmen, Versicherung, Behörde, Rechtliches)
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