TRI Austria übermittelt für das Jahr 2020 folgende Informationen bezüglich Lizenzwesen:
1. Aufgrund der Datenschutzverordnung haben wir bereits im Jahr 2019 ein neues Formblatt ÖTRV Einwilligungs- bzw. Verpflichtungserklärung erstellt. Das Formblatt muss bitte bei allen neu beantragten Lizenzen 2020 hochgeladen werden. Bitte unbedingt alle drei Seiten der ÖTRV Einwilligungs- bzw. Verpflichtungserklärung in der Datenbank hochladen. Das Formular muss mit der Originalunterschrift der Athletin/des Athleten versehen sein.
Wenn das neue Formblatt ÖTRV Einwilligungs- bzw. Verpflichtungserklärung bereits im Vorjahr in der Datenbank unter Dokumente hochgeladen wurde, muss das Formblatt bei der Lizenzbeantragung für 2020 nicht mehr hochgeladen werden.
2. Das ärztliche Attest ist für alle Athleten ab dem Jahrgang 2001 und jünger erforderlich und kann von jedem Hausarzt formlos ausgestellt werden, jedoch empfehlen wir eine Sport-Tauglichkeitsuntersuchung durch einen Sportarzt. Bei ÖTRV Kaderathleten ist die Sport-Tauglichkeitsuntersuchung verpflichtend durchzuführen.
Die entsprechenden Untersuchungsformulare (Formular Sporttauglichkeitsuntersuchung/Formular ÖTRV Wettkampftauglichkeitsbestätigung) können auf der Website des ÖTRV im Downloadcenter in der Rubrik Lizenzinformationen/Formblätter/Handbuch abgerufen werden und sollen zum Arzt mitgenommen werden. Bitte das Formblatt ÖTRV Wettkampftauglichkeitsbestätigung vom Arzt bestätigen lassen und in der Datenbank hochladen. Das Formular Sporttauglichkeitsuntersuchung darf aus Datenschutzgründen nicht in der Datenbank hochgeladen werden und bleibt beim Athleten oder beim Arzt (Link)
3. Wie bereits in den beiden vorigen Jahren wird es auch heuer wieder die Premiumlizenz geben. Die Premiumlizenz ist eine internationale Lizenz, die Athleten zum Start bei Int. Rennen (ETU/ITU) berechtigt und zusätzlich eine Rückholversicherung beinhaltet.
Bitte beachten, dass für Athleten die an einer internationalen ETU/ITU Meisterschaft (Nachwuchs-, Elite- oder Age Group) teilnehmen das Lösen einer Premiumlizenz verpflichtend vorgeschrieben ist.
Bei der Beantragung der Lizenz muss die Auswahl zwischen Classic Lizenz oder Premium Lizenz getroffen werden. Nachträgliche Änderungen können nur mittels Mail an den ÖTRV (b.maier@triathlon-austria.at) durchgeführt werden.
4. Die Gebühren für 2020 bleiben gegenüber 2019 unverändert.
ausgenommen ÖTRV-Kaderathleten der Klassen JUG, JUN und Schüler A (Jahrgang 2001 - 2005)
Weitere Infos über die Abwicklung des Lizenzwesens 2020 stehen euch im Handbuch und im ÖTRV-Informationsblatt Lizenzausstellung 2020, auf unserer Homepage zur Verfügung (Link).
Wir möchten euch darauf hinweisen, dass der ÖTRV Versicherungsschutz ab dem Ausstellungsdatum der Lizenz bis zum 31.12.2020 Gültigkeit hat. Da der Lizenzbeitrag ein Jahresbeitrag ist und bei späterer Beantragung im Kalenderjahr nicht minimiert wird, empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Beantragung der Lizenz um den möglichen ganzjährigen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können.
Wir ersuchen euch die Lizenzen für 2020 erst ab dem 1. Jänner 2020 in der Datenbank zu beantragen, da unsere Datenbank vom 31.12.2019 auf 01.01.2020 umgestellt wird und alle 2019 genehmigten Lizenzen zurückgestellt werden.
Weiteres dürfen wir darauf hinweisen, dass wie in den letzten Jahren ein Vereinsübertritt ausschließlich im Dezember (01.12. bis 31.12.2019) möglich ist. Alle Details zum Vereinswechsel findet ihr auf der ÖTRV Homepage unter Formblätter für Vereine (Link)
Wichtig: Wir benötigen die Vereinsabmeldeformulare nur für jene Athleten die im Jahr 2019 eine ÖTRV-Jahreslizenz hatten.
Fragen beim Verband unter 0043 (0) 732 381221
Unter folgendem Link könnt ihr gleich bestellen :-)